Behinderung und Flugzeuge: so fliegen Sie barrierefrei

Vor allem unter Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel kann Reisen für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sehr kompliziert erscheinen. Das Flugzeug mag vielleicht eines der am leichtesten zugänglichen Verkehrsmittel sein, auch dank der Europäischen Richtlinien und Verordnungen, die die Einhaltungen der Rechte alle Passagiere sicherstellen.

Die Fluggesellschaften bemühen sich, für alle Passagiere sichere und komfortable Flüge anzubieten. Dazu entwickeln sie spezielle Lösungen und Sonderunterstützung für Personen mit ständigen oder vorübergehenden Behinderungen.

Barrierefreiheit am Flughafen

Auf einigen italienischen Flughäfen wie Rom FiumicinoTurin und Mailand Malpensa stehen „Sale Amiche“ (spezielle Aufenthaltsräume) zur Verfügung, in denen Personen mit Behinderung Information und Unterstützung erhalten. Neben FernsehernWickelbereich und Spielen für Kinder sind auch Telefone für GehörloseToiletten ohne architektonische BarrierenZeitungen und Zeitschriften in Brailleschrift sowie spezielle Polstersessel für behinderte Personen vorhanden. Auf allen anderen italienischen Flughäfen können sich Personen mit Behinderung oder ihre Begleiter für Informationen oder Anliegen an den Check-in wenden.

Sicheres Boarding

Fluggesellschaften können das Boarding aufgrund von Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität nicht verweigern. Der behinderte Passagier hat zudem das Recht, bis zu zwei Geräte für seine Mobilität kostenfrei im Laderaum oder wenn möglich in der Kabine an Bord zu nehmen. An Bord ist ein Rollstuhl vorhanden, um die Bewegung zu erleichtern. Für Personen mit Behinderung werden gangseitige Sitze mit klappbarer Armlehne reserviert. In vielen Fällen kann auch der eigene Führhund in die Kabine mitgebracht werden, sofern er mit Beißkorb und Leine versehen ist. Anderenfalls werden die Hunde in einer eigenen Hundetransportbox im Laderaum untergebracht.

Informiert und geschützt reisen

Damit unerfreuliche Zwischenfälle am Flughafen vermieden werden, ist es empfehlenswert, sich eingehend über Verfahren und notwendigen Zeiten für die verschiedenen Mitteilungen und Anforderungen an die Fluggesellschaft zu informieren. Entsprechend den Richtlinien der Europäischen Union hat der Passagier mindestens 48 Stunden vor Abflug etwaige Bedürfnisse mitzuteilen, so dass die Gesellschaft die geforderte Unterstützung vorbereiten kann.

Im Wesentlichen genügt es, die Geschäftsbedingungen der gewählten Fluggesellschaft aufmerksam durchzulesen, und man kann die Flugreise ganz im Zeichen von Komfort und Ruhe antreten, ohne Probleme oder Zwischenfälle.

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